Allgemeine Geschäftsbedingen von Lucky Star Tattoo

 

§1

Vertragspartner


Auftraggeber für Tattoos im folgenden als Kunde und  Atelier Wunderland, Anja Edler (im folgenden das Studio/ Tätowierer genannt) St- Pius-Straße 72a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gegenstand: Anfertigen von Tattoos bei Lucky Star Tattoo.

 

§2

Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt zustande wann der Kunde einen Auftrag erteilt eine Vorlage anzufertigen bzw. einen Termin reserviert. Der Vertragsabschluss gilt sowohl in schriftlicher Form, per Email (Email, Whatsapp/Facebooknachricht), oder aber auch in mündlicher Form beim Beratungs-Termin.

Telefonisch nehme ich keine Aufträge an.

 

 

§3

Leistungen


Dem Kunden werden Tattoos angeboten, erstellt und angebracht. Dienstleistungen werden unter Beachtung aller mir bekannten hygienischen Maßnahmen (zur Vermeidung von Komplikationen, wie Entzündung etc.) angebracht unter Verwendung von EU zugelassenem Material. Es werden handelsübliche zugelassene Tattoofarben, sterile Nadeln und Einwegmaterial verwendet. Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmitteln.

Das Tattoo wird unter aller hygienischen Vorschriften,in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.

Ich informieren euch nach der Tattoositzung ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung ist hier auf meiner Seite nochmal ausführlich beschrieben und ich stehe jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.

 

 

§4

Bedingungen

 

-Ich tätowiere erst ab dem 18 Lebensjahr. Zum Tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötige ich eine Einverständniserklärung beider Elternteile,sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzen,dann brauche ich zusätzlich noch die Sorgerechtsbescheinigung. Auch muss zum Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Das Studio, bzw. der Tätowierer verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden und die Daten zu löschen wenn diese nicht mehr benötigt werden oder auf Wunsch des Kunden jeder Zeit. Mehr Infos zum Datenschutz befinden sich unter dem Punkt Datenschutz. Die Datenschutzverordnung mit allen Informationen liegen ebenfalls im Studio aus und werden dem Kunden vor dem Ausfüllen der Einverständiserklärung vorgelegt.

 

-Ich behalte mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive und Motive die ich auf Grund von Größe und Position als nicht sinnvoll empfinde.

 

-Ich tätowiere keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, die sich in der Schwangerschaft befinden (während und 6 Wochen nach der Stillzeit), bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten.

 

-Der Kunde ist verpflichtet mich über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Sollten Aufgrund von wissentlicher Nichtangabe dieser Informationen Schäden auf Seiten des Kundens oder des Tätowierers enstehen, haftet der Kunden dafür in voller Höhe und ist im Einzelfall verpflichtet Schadensersatz zu leisten.

 

-Das Tattoo Studio bzw. der Tätowierer kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.

 

-Die Tattoo-Motive können mitgebracht werden, aber in jedem Fall verändere ich auch die Vorlage zu individuellen Motiven. Am liebsten gestalte ich jedoch meine eigene Kunst und damit für Euch individuelle Tattoos. Bildmaterial kann auch per Email gesendet werden.

 

-Vor Auftragsvergabe ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welches nur in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis(Personalausweis, Reisepass )möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.

 

 

 

§5

Einwilligung Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a STGB

 

Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a STGB dargestellt.Der Kunde willigt,entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.

 

 

 

§6

Kosten und Anzahlung und Bedingungen Termin-absage/-verschiebung

 

-Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung ( Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.) und kann daher vorher nicht genau festgelegt werden.

 

-Die Anzahlung ist nicht rückerstattbar/auszahlbar, da es sich bei der Anzahlung um eine Absicherung für den Tätowierer handelt, um den benötigten Aufwand vorab zu decken. Eine Bank-Überweisung der Anzahlung kann nur in spezieller Absprache mit dem Tätowierer erfolgen.

 

-Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.

Bei Terminabsprachen wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 € (bei kleinen Motiven) bis maximal der Hälfte des Sitzungspreisesverlangt, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.

 

-Bei kompletter Terminabsage oder nicht rechtzeitiger Verschiebung des Termins (bis maximal 5 Werktage vor Termin) wird die Anzahlung für den Vorbereitungsaufwand einbehalten. Bei mehreren Sitzungen, bleibt die Anzahlung bis zum letzten Termin bestehen.

 

-Bei Terminabsage ab 3 Werktage vor Termin, wird der komplette Sitzungspreis wegen Arbeitsausfalls des entsprechenden Tages/der Zeit in Rechnung gestellt (abzüglich der nicht anfallenden Materialkosten). Außnahmesituationen (plötzlicher Unfall, Krankheit usw..) hierbei sind möglich, hierüber entscheidet der Tätowierer jedoch im persönlichen Ermessen und mit Nachweis (ärztliches Attest usw.).

 

-Verlangt der Kunde einen ungewöhnlich hohen Aufwand für die Erstellung der Vorlage (Coloration, Mehrfach-Änderungen oder Variationen), ist dieser extra zu bezahlen und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei kompletter Absage des Termins hat der Tätowierer das Recht dem Kunden die Extra-Vorarbeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

-Nachstechtermine sind innerhalb von 4 Monaten nach dem Tattootermin wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Das Nachstechen ist ebenfalls kostenpflichtig bzw. kann auch abgelehnt werden bei grob fahrlässigem Verhalten bei der Nachsorge und nicht Einhaltung der Pflegehinweise.

Ob der Tätowierer nachsticht liegt in seinem Ermessen . Es besteht kein grundsätzliches Recht auf einen Nachstechtermin. Änderungen jeglicher Art am Motiv fallen nicht unter Nachstechen und müssen extra bezahlt werden.

 

 

§7

Gutscheine

 

Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge und sind nicht übertragbar.

Eine Übertragung des Gutscheins ist nur in spezieller Absprache mit dem Tätowierer möglich.

 

 


§8

Urherrecht

 

-Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios und dürfen nur nach Absprache mit dem Künstler (Urheber) weiter verwendet oder mitgenommen werden. Der Urheber ist nicht verpflichtet Kopien des Entwurfs herauszugeben bzw. weiterzugeben. Des weiteren bleibt das Recht des Urhebers bei dem Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive.(Für Tätowierungen besteht ein urheberrechtlicher Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG .)

 

-Unter urheberrechtlichem Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG stehen ebenfalls alle Fotos und Videos der von mir angefertigten Motiv, jegliche Verwendung dieser ohne meine Einwilligung werden folglich strafrechtlich verfolgt.

 

Fotos der Tätowierungen auf Ihrem Körper:
- Der Kunde wird vor Veröffentlichung eines Fotos des Tattoos auf 
seinem Körper um Einverständnis gebeten (schriftlich per 
Einverständnisformular bei Beratung)
- Auf dem Foto ist die Person nicht kenntlich, es wird nur der 
Ausschnitt des Bildes verwendet, auf dem das von mir gefertigte 
Tattoo sichtbar ist (das Gesicht wird nicht gezeigt oder unkenntlich 
gemacht).
- Der Kunde wird nicht namentlich oder auf andere Weise 
zurückverfolgbar erwähnt
-Der Kunde hat jeder Zeit das Recht auf Bitte sein Foto wieder 
löschen zu lassen

 

 

 

§9

Verhaltensweise des Kundens

 

-Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen und die volle, geplante Sitzung in Rechnung zu stellen.

 

-Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Tätowierers Folge zu leisten.

 

 

 

§10

Haftungsausschluss

 

-Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss (mündlich, schriftlich oder per Email) mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

 

-In seltenen Fällen können durch die Tattoo-Farben Allergien auftreten, hierfür übernimmt das Studio/der Tätwowierer sowie der Lieferant der Tätowiermittel keinerlei Haftung.

 

-Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

 

-Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups),welche häufig vernarbt sind.

 

-Verletzt sich der Kunde im oder im Bereich des Studios (Fall von Liege, stolpern, Treppensturz etc.), entbindet er den Tätowierer/das Studio mit Anerkennung der AGBs (bei Auftragsvergabe) von jeglicher Verantwortung bzw. Schadensersatzansprüchen im vollen Umfang.

 

-Für den Verlust und die Zerstörung von persönlich mitgebrachten Sachen, bin nicht verantwortlich und übernehmen keine Haftung.

 

 

 

 

§11

Geltungsbereich:


 Atelier Wunderland (Anja Edler) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

 

 

§12

Allgemein
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen, dass der beabsichtigte Zweck rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

 

Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.